Verkehrspsychologie

Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des Trennens von Konsum und Fahren führt regelmäßig nicht unmittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis

Pressemitteilung Nr. 29/2019 vom 11.04.2019 des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig

18.04.2019

Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des Trennens von Konsum und Fahren führt regelmäßig nicht unmittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei einem gelegentlichen Konsumenten von Cannabis, der erstmals unter der Wirkung von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt hat, in der Regel nicht ohne weitere Aufklärung von fehlender Fahreignung ausgehen und ihm unmittelbar die Fahrerlaubnis entziehen darf.

In solchen Fällen haben die Fahrerlaubnisbehörden gemäß § 46 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung der durch diese Fahrt begründeten Zweifel an der Fahreignung zu entscheiden.

Weniger Verkehrstote und Verletzte im Straßenverkehr

In Deutschland sterben täglich durchschnittlich 8 Menschen im Straßenverkehr und über 1000 werden täglich verletzt.

Konkret: Im Jahr 2019 wurden von Januar bis September 3090 Menschen im Straßenverkehr getötet.

Dies ist der niedrigste Stand seit Beginn der Statistiken vor über 60 Jahren.

Zum Vergleich: im Jahr 1970 wurden noch 21.332 Menschen im Straßenverkehr getötet.

Auch die Zahl der Verletzten nahm um 3 Prozent ab und beläuft sich auf 383.000.

Die meisten Tote fordern Unfälle auf Landstraßen.
Geschwindigkeitsüberschreitung und Abbiegefehler sind Unfallursache Nr. 1.

Quelle: https://www.destatis.de/DE/Home/_inhalt.html  12.12.2019

Top